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rechtliche Grundlagen

Die Züchtung, Vermehrung und Inverkehrbringung von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Pflanzenarten unterliegt einem gesetzlichen Regelungswerk, welches zum Ziel hat, sowohl den Saatgutverbraucher vor der Verwendung von qualitativ minderwertigem Saatgut als auch die Interessen des Züchters einer Sorte zu schützen.

Folgende gesetzliche Regelugen sind somit zu berücksichtigen:

Die Landwirtschaftskammer ist zuständig für die Saatanerkennung und die Saatgutverkehrskontrolle im Saarland. Zuständige Saatgutprüfstelle ist die LUFA Speyer.

 


Aktuelles:
26.02.10 08:06
Düngeempfehlung 2010

Ab sofort steht Ihnen die Stickstoffdüngeempfehlung für 2010 zur Verfügung.

 

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7.01.10 12:51
Das neue Programm der Gartenakademie liegt vor

Ab sofort steht Ihnen das neue Jahresprogramm 2010 der Gartenakademie zum download zur Verfügung. Si...

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7.01.10 08:00
Befähigungsnachweis Tiertransport

Die Landwirtschaftskammer hat bisher 24 Lehrgänge zum Befähigungsnachweis für Tiertranspor...

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