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rechtliche Grundlagen

Die Züchtung, Vermehrung und Inverkehrbringung von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Pflanzenarten unterliegt einem gesetzlichen Regelungswerk, welches zum Ziel hat, sowohl den Saatgutverbraucher vor der Verwendung von qualitativ minderwertigem Saatgut als auch die Interessen des Züchters einer Sorte zu schützen.

Folgende gesetzliche Regelugen sind somit zu berücksichtigen:

Die Landwirtschaftskammer ist zuständig für die Saatanerkennung und die Saatgutverkehrskontrolle im Saarland. Zuständige Saatgutprüfstelle ist die LUFA Speyer.

 


Aktuelles:
16.12.08 17:15
Saarländische Gartenakademie - Programm 2009 liegt vor

Das aktuelle Programm finden Sie zum Download auf folgender Seite
Fachbereich>Landbewirtschaftu...

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11.12.08 09:58
Sortenempfehlung 2009 ab sofort verfügbar

Die aktuelle Sortenempfehlung finden Sie zum Download auf folgender Seite:

 

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10.12.08 14:11
Erfolgreiche Info-Veranstaltung für den saarl. Gartenbau

Am Mittwoch, dem 26. November 2008 sind wieder viele Gärtner der Einladung ins Parkhotel Finkenreich...

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