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Milchgarantiemengen

Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist die zuständige Behörde für die Übertragung von Milchgarantiemengen außerhalb der Milchbörse im Saarland (z.B. Rückübertragungen, Gesamtbetriebsübertragungen, Kooperationsübertagungen u.a.m.).

Saarländische Milchbörsenangebote müssen vor der Angebotsabgabe an die gemeinsame Milchbörse für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach der Landwirtschaftskammer für das Saarland zur Prüfung vorgelegt werden.

Nachfragegebote können direkt an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gerichtet werden.

Aktuelle Informationen zur Milchquotenbörse finden Sie auf den Seiten der  Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und dort unter dem Punkt Fachinfos > Markt > Milchquotenbörse.

Ansprechpartner: Reinhold Bauer
Tel: 06881 / 928 264 
Fax: 06881 / 928 - 260

 


Aktuelles:
16.12.08 17:15
Saarländische Gartenakademie - Programm 2009 liegt vor

Das aktuelle Programm finden Sie zum Download auf folgender Seite
Fachbereich>Landbewirtschaftu...

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11.12.08 09:58
Sortenempfehlung 2009 ab sofort verfügbar

Die aktuelle Sortenempfehlung finden Sie zum Download auf folgender Seite:

 

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10.12.08 14:11
Erfolgreiche Info-Veranstaltung für den saarl. Gartenbau

Am Mittwoch, dem 26. November 2008 sind wieder viele Gärtner der Einladung ins Parkhotel Finkenreich...

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