Milchgarantiemengen
Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist die zuständige Behörde für die Übertragung von Milchgarantiemengen außerhalb der Milchbörse im Saarland (z.B. Rückübertragungen, Gesamtbetriebsübertragungen, Kooperationsübertagungen u.a.m.).
Saarländische Milchbörsenangebote müssen vor der Angebotsabgabe an die gemeinsame Milchbörse für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach der Landwirtschaftskammer für das Saarland zur Prüfung vorgelegt werden.
Nachfragegebote können direkt an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gerichtet werden.
Aktuelle Informationen zur Milchquotenbörse finden Sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und dort unter dem Punkt Fachinfos > Markt > Milchquotenbörse.
Ansprechpartner: Reinhold Bauer
Tel: 06881 / 928 264
Fax: 06881 / 928 - 260


