Handelsklassen Vieh und Fleisch
Zu den vom Land an die Landwirtschaftskammer übertragenen Aufgaben gehört u. a. die Überwachung der Handelsklassen für Vieh und Fleisch.
Die EG-Verordnung HKL Rindfleisch schreibt die Kontrolle von Schlachtbetrieben erst ab einer bestimmten Größenordnung hinsichtlich der jährlich anfallenden Schlachtungen vor, wobei auch die Vermarktungsart der Schlachtkörper eine Rolle spielt. Im Saarland unterliegt derzeit nur ein Schlachtbetrieb der HKL-Kontrolle Rindfleisch. Die in vorgeschriebenen Intervallen durchzuführenden Kontrollen betreffen die Überprüfung der Schlachtkörpereinstufung hinsichtlich Fleischigkeitsklasse, Fettgewebeklasse, Kategorie und Stempelung bzw. Etikettierung.
Ansprechpartner: Gerhard Lallet
Tel: 06881 / 928 209
Fax: 06881 / 928 100


