Legehennenbetriebsregistergesetz
Das Gesetz trat im September 2003 in Kraft. Es regelt die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen zum Zweck der Kennzeichnung von Eiern. Registrierungspflichtig sind alle Betriebe, die mindestens 350 Legehennen halten sowie Betriebe, die Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten (auch wenn sie weniger als 350 Legehennen halten).
Von der Registrierungspflicht ausgenommen sind Betriebe, die Legehennen ausschließlich zur Erzeugung von Bruteiern halten, Betriebe mit weniger als 350 Legehennen, die Eier ausschließlich ab Hof oder an der Tür unmittelbar an Endverbraucher ohne Angabe von Handelsklassen vermarkten. Betriebe, die nicht registrierungspflichtig sind, können sich jedoch freiwillig registrieren lassen.
Die Registrierung und Vergabe des Erzeugercodes erfolgt auf schriftlichen Antrag. Antragsformulare können bei der Landwirtschaftskammer für das Saarland, Dillinger Str. 67, 66822 Lebach angefordert werden oder stehen im Internet auf den Seiten des Verbraucherminsteriums als Download zur verfügung.
Ansprechpartner: Reinhold Bauer
Tel: 06881 / 928 264
Fax: 06881 / 928 260



