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Marktordnungswaren - Meldeverordnung, Milchmeldeverordnung

Die Landwirtschaftskammer prüft jährlich, ob Betriebe im Saarland der Milch-Meldepflicht unterliegen. Meldepflichtige Betriebe haben monatlich auf bundeseinheitlichen Formularen ihre Meldungen bei der Landwirtschaftskammer für das Saarland einzureichen. Molkereien melden monatlich den Rohstoffeingang, die Rohstoffverwendung, die Herstellung und den Bestand von Waren, den Auszahlungspreis für Milch sowie die Molkereiabgabepreise.

Ansprechpartner: Barbara Müller-Schäfer
Tel: 06881 / 928 208 
Fax: 06881 / 928 260


Aktuelles:
16.12.08 17:15
Saarländische Gartenakademie - Programm 2009 liegt vor

Das aktuelle Programm finden Sie zum Download auf folgender Seite
Fachbereich>Landbewirtschaftu...

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11.12.08 09:58
Sortenempfehlung 2009 ab sofort verfügbar

Die aktuelle Sortenempfehlung finden Sie zum Download auf folgender Seite:

 

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10.12.08 14:11
Erfolgreiche Info-Veranstaltung für den saarl. Gartenbau

Am Mittwoch, dem 26. November 2008 sind wieder viele Gärtner der Einladung ins Parkhotel Finkenreich...

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