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EU Milch - Verbauchsbeihilfen

Schulmilch

Die Maßnahme ermöglicht Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten den Bezug verbilligter Schulmilch zur Steigerung des Milchverbrauchs. Die Einrichtungen erhalten auf Antrag und nach Unterschrift einer Verpflichtungserklärung die Bezugsberechtigung. Die bezugsberechtigten Einrichtungen können von einem zugelassenen Lieferanten verbilligte Schulmilch beziehen. Der Lieferant erhält für die Abgabe verbilligter Milch eine Beihilfe. Einrichtungen und Lieferant werden auf Einhaltung der Bedingungen überprüft. Zur Zeit ist kein Lieferant für das Saarland zugelassen/ tätig. 

Ansprechpartner: Barbara Müller - Schäfer
Tel: 06881 / 928 208 
Fax: 06881 / 928 100


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