EU Milch - Verbauchsbeihilfen
Sozialbutter
Die Maßnahme ermöglicht gemeinnützigen Einrichtungen den Bezug verbilligter Butter zur Steigerung des Butterverbrauchs in der EU. Vorrausetzungen zum Bezug sind der Nachweis der Gemeinnützigkeit und die Verpflichtung die verbilligte Butter ordnungsgemäß zu verwenden. Die Einrichtungen beantragen monatlich einen Berechtigungsschein zum Ankauf von verbilligter Butter (Antragsformulare bei der Landwirtschaftskammer). Aufgrund dieses Berechtigungsscheins kann eine Einrichtung von (nach dieser Maßnahme) zugelassenen Lieferanten verbilligte Butter beziehen. Für die Abgabe verbilligter Butter erhält der Lieferant eine Beihilfe. Durch Vor-Ort-Kontrollen werden die Einrichtungen auf Einhaltung der EU-Bedingungen überprüft.
Ansprechpartner: Barbara Müller - Schäfer
Tel: 06881 / 928 208
Fax: 06881 / 928 100
Schulmilch
Die Maßnahme ermöglicht Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten den Bezug verbilligter Schulmilch zur Steigerung des Milchverbrauchs. Die Einrichtungen erhalten auf Antrag und nach Unterschrift einer Verpflichtungserklärung die Bezugsberechtigung. Die bezugsberechtigten Einrichtungen können von einem zugelassenen Lieferanten verbilligte Schulmilch beziehen. Der Lieferant erhält für die Abgabe verbilligter Milch eine Beihilfe. Einrichtungen und Lieferant werden auf Einhaltung der Bedingungen überprüft. Zur Zeit ist kein Lieferant für das Saarland zugelassen/ tätig.
Ansprechpartner: Barbara Müller - Schäfer
Tel: 06881 / 928 208
Fax: 06881 / 928 100


