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Tierzuchtrecht

Im Saarland gilt die jeweils gültige Fassung des deutschen Tierzuchtrechts ohne landesrechtliche Ausführung. Lediglich die Zuständigkeit ist nach Landesrecht geregelt. Danach ist die Landwirtschaftskammer zuständig für alle tierzuchtrechtlichen Belange außer der Anerkennung, Überwachung und Bekanntmachung von Zuchtorganisationen Besamungsstationen und Embryotransfereinrichtungen sowie der Zulassung von Ausnahmen im Rahmen des Tierzuchtrechts.

Ansprechpartner: LOR Robert Zimmer 
Tel: 06881 / 928 205 
Fax: 06881 / 928 100


Aktuelles:
16.12.08 17:15
Saarländische Gartenakademie - Programm 2009 liegt vor

Das aktuelle Programm finden Sie zum Download auf folgender Seite
Fachbereich>Landbewirtschaftu...

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11.12.08 09:58
Sortenempfehlung 2009 ab sofort verfügbar

Die aktuelle Sortenempfehlung finden Sie zum Download auf folgender Seite:

 

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10.12.08 14:11
Erfolgreiche Info-Veranstaltung für den saarl. Gartenbau

Am Mittwoch, dem 26. November 2008 sind wieder viele Gärtner der Einladung ins Parkhotel Finkenreich...

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