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Tierzuchtrecht

Im Saarland gilt die jeweils gültige Fassung des deutschen Tierzuchtrechts ohne landesrechtliche Ausführung. Lediglich die Zuständigkeit ist nach Landesrecht geregelt. Danach ist die Landwirtschaftskammer zuständig für alle tierzuchtrechtlichen Belange außer der Anerkennung, Überwachung und Bekanntmachung von Zuchtorganisationen Besamungsstationen und Embryotransfereinrichtungen sowie der Zulassung von Ausnahmen im Rahmen des Tierzuchtrechts.

Ansprechpartner: LOR Robert Zimmer 
Tel: 06881 / 928 205 
Fax: 06881 / 928 100


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26.02.10 08:06
Düngeempfehlung 2010

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7.01.10 12:51
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7.01.10 08:00
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