Träger öffentlicher Belange / Raumordnung
Für kaum einen anderen Beruf haben Flächen eine so große Bedeutung wie für die Landwirtschaft. Im Gebiet des Saarlandes, das ca. 257.000 ha umfasst, werden etwa 80.000 ha landwirtschaftlich genutzt. Um diese Flächen konkurrieren im zunehmenden Maße außerlandwirtschaftliche Bereiche.
Neben den klassischen Flächenkonkurrenten Siedlung und Verkehr muss sich die Landwirtschaft zunehmend mit den Flächenansprüchen aus dem Umwelt- und Freizeitbereich auseinander setzen. Gerade im Umweltbereich ist, dem heutigen Leitbild der nachhaltigen Landwirtschaft entsprechend, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ökonomie, Ökologie und sozialer Gerechtigkeit zu finden.
Als gesetzliche Berufsvertretung der Landwirtschaft bzw. als Träger öffentlicher Belange der Landwirtschaft vertritt die Landwirtschaftskammer die Interessen der Landwirtschaft bei vielerlei Planungen, Genehmigungsverfahren und Beratung gesetzlicher Vorschriften.
Mitwirkung der Landwirtschaftskammer unter anderem bei:
- Beratung gesetzlicher Vorschriften
- Raumordnung, Landesplanung
- Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne)
- Bauen im Außenbereich
- Straßenplanungen
- Verfahren nach dem Naturschutzrecht
- Verfahren nach dem Wasserrecht
- Genehmigungsverfahren nach dem Grundstück- und Landpachtverkehrsgesetz
- Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
- Genehmigungsverfahren zur Erstaufforstung von Flächen nach dem Waldgesetz für das Saarland
- Verfahren nach dem Flurbereinigungsrecht
Ansprechpartner: Dr. Kurt Hofmann
Tel: 06881-928-265
Fax: 06881-928-260


