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Kammeraufgaben

Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist die gesetzliche Berufsvertretung der Landwirtschaft. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer.

Ihre Aufgabe ist es, im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit die Landwirtschaft und die in ihr Tätigen zu fördern und deren fachliche Belange zu vertreten.

So ist sie u. a. zuständig für

Darüber hinaus hat die Landesregierung der Kammer viele Aufgaben der staatlichen Agrarverwaltung zur Durchführung übertragen, z. B.

Auch die Saarländische Gartenakademie für Freizeitgärtner ist ein Angebot der Kammer.

Dabei ist die Landwirtschaftskammer nicht nur Fachbehörde, sondern in ihrem Aufbau eine Selbstverwaltungskörperschaft: Vollversammlung, Vorstand und Präsident sind die ehrenamtlichen Organe der Kammer, ein hauptamtlicher Direktor führt die Geschäfte mit den ca. 35 Mitarbeitern.

Die Vollversammlungsmitglieder kommen aus Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus sowie der Forstwirtschaft, und auch Landfrauen, Landjugend und die Arbeitnehmer im Agrarbereich haben ihre Vertreter.

Die Wahlperiode dauert 5 Jahre.

Die Finanzierung der Kammer erfolgt durch den Beitrag, den die Gemeinden mit der Grundsteuer von den Eigentümern landwirtschaftlicher Grundstücke erheben und durch die Kostenerstattung des Landes für die Durchführung übertragener Aufgaben. Der Kammerhaushalt hat ein Volumen von gut 3 Millionen Euro.


Aktuelles:
26.02.10 08:06
Düngeempfehlung 2010

Ab sofort steht Ihnen die Stickstoffdüngeempfehlung für 2010 zur Verfügung.

 

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7.01.10 12:51
Das neue Programm der Gartenakademie liegt vor

Ab sofort steht Ihnen das neue Jahresprogramm 2010 der Gartenakademie zum download zur Verfügung. Si...

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7.01.10 08:00
Befähigungsnachweis Tiertransport

Die Landwirtschaftskammer hat bisher 24 Lehrgänge zum Befähigungsnachweis für Tiertranspor...

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