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Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Seit dem Weinwirtschaftsjahr 2000/2001 gewährt die EU aufgrund der Verordnungen (EG) 1493/1999 und 1227/2000 Beihilfen und Prämien für die Umstrukturierung (Rodung alter unattraktiver und Wiederanpflanzung neuer aktueller Rebsorten sowie Pflanzreihenausdehnung gemäß des Umstrukturierungs- und Umstellungsplans von Rebflächen in den zum Saarland gehörenden Teilen des Weinbaugebietes Mosel-Saar-Ruwer/Oberes Moseltor) bzw. endgültige Aufgabe von Rebflächen. Ziel ist es, vorhandene bezüglich Rebsorte oder Anbautechnik veraltete Rebflächen zu modernisieren oder ganz aufzugeben. Dadurch steigt die Traubenqualität und die Ertragsmengen sinken.

Auch im Weinwirtschaftsjahr 2007/2008 können Anträge gestellt werden.

Beachten Sie die Einreichungsfristen für die vollständigen Anträge:
1. November 2007 (Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen)
31. März 2008 (Prämien für die endgültige Aufgabe von Rebflächen)

Merkblätter und Antragsformulare können Sie auf der Seite "Weinbau>Formulare" downloaden.


 

 

 

 

 


 

 

 


 

 


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